Standesamt Polling - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Polling tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Polling

Bevor Sie in Polling heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Polling anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Polling

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Polling dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Polling, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Polling haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Polling eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Polling heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Polling und ermächtigt das Standesamt in Polling, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Polling besuchen: www.vgem-polling.bayern.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Polling
Monhamer Weg 1
84570 Polling

Webseite:

www.vgem-polling.bayern.de

Email:

poststelle@vgem-polling.bayern.de

Telefon:

08633 8975-0

Fax:

08633 8975-30

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 & Do 16:00-17:30


Geburten in Polling

Jede Geburt eines Kindes in Polling muss beim Standesamt Polling angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Polling geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Polling anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Polling

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Polling beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Polling:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag