Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Altötting

Bevor Sie in Altötting heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Altötting

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Altötting haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Altötting eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Altötting heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting und ermächtigt das Standesamt in Altötting, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

08671 / 502-236

Fax:

08671 / 502-71236

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Altötting

Jede Geburt eines Kindes in Altötting muss beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Altötting geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Altötting beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Altötting:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag