Standesamt Steingaden - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Steingaden tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Steingaden

Bevor Sie in Steingaden heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Steingaden anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Steingaden

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Steingaden dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Steingaden, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Steingaden haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Steingaden eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Steingaden heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Steingaden und ermächtigt das Standesamt in Steingaden, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Steingaden besuchen: www.steingaden.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Steingaden
Krankenhausstr. 1
86989 Steingaden

Webseite:

www.steingaden.de

Email:

gemeinde@steingaden.de

Telefon:

088 62 - 91 01 - 0

Fax:

088 62 - 64 70

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr, Do 13.00-18.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr


Geburten in Steingaden

Jede Geburt eines Kindes in Steingaden muss beim Standesamt Steingaden angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Steingaden geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Steingaden anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Steingaden

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Steingaden beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Steingaden:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag