Standesamt Uffing am Staffelsee - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Uffing am Staffelsee tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Uffing am Staffelsee

Bevor Sie in Uffing am Staffelsee heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Uffing am Staffelsee anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Uffing am Staffelsee

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Uffing am Staffelsee dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Uffing am Staffelsee, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Uffing am Staffelsee haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Uffing am Staffelsee eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Uffing am Staffelsee heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Uffing am Staffelsee und ermächtigt das Standesamt in Uffing am Staffelsee, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Uffing am Staffelsee besuchen: www.uffing.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Uffing am Staffelsee
Hauptstr. 2
82449 Uffing am Staffelsee

Webseite:

www.uffing.de

Email:

gemeinde@uffing.de

Telefon:

08846 / 9202-12

Fax:

08846 9202-25

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 13:30-18:00 Uhr


Geburten in Uffing am Staffelsee

Jede Geburt eines Kindes in Uffing am Staffelsee muss beim Standesamt Uffing am Staffelsee angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Uffing am Staffelsee geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Uffing am Staffelsee anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Uffing am Staffelsee

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Uffing am Staffelsee beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Uffing am Staffelsee:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag