Standesamt Schierling - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schierling tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schierling

Bevor Sie in Schierling heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schierling anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schierling

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schierling dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schierling, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schierling haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schierling eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schierling heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schierling und ermächtigt das Standesamt in Schierling, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schierling besuchen: www.schierling.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schierling
Rathausplatz 1
84069 Schierling

Webseite:

www.schierling.de

Email:

markt@schierling.de

Telefon:

09451/9302-20

Fax:

09451/3434

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 07.30-12.00 Uhr, Donnerstag 07.30-12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 19.00 Uhr, Freitag 07.30-12.00 Uhr


Geburten in Schierling

Jede Geburt eines Kindes in Schierling muss beim Standesamt Schierling angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schierling geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schierling anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schierling

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schierling beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schierling:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag