Standesamt Wörth an der Donau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Wörth an der Donau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Wörth an der Donau

Bevor Sie in Wörth an der Donau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Wörth an der Donau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Wörth an der Donau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Wörth an der Donau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Wörth an der Donau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Wörth an der Donau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Wörth an der Donau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Wörth an der Donau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Wörth an der Donau und ermächtigt das Standesamt in Wörth an der Donau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Wörth an der Donau besuchen: www.realrgb.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Wörth an der Donau
Rathausplatz 1
93086 Wörth an der Donau

Webseite:

www.realrgb.de

Email:

vg.woerth@realrgb.de

Telefon:

09482/9403-0

Fax:

09482/3291

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Geburten in Wörth an der Donau

Jede Geburt eines Kindes in Wörth an der Donau muss beim Standesamt Wörth an der Donau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Wörth an der Donau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Wörth an der Donau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Wörth an der Donau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Wörth an der Donau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Wörth an der Donau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag