Standesamt Wartmannsroth - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Wartmannsroth tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Wartmannsroth

Bevor Sie in Wartmannsroth heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Wartmannsroth anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Wartmannsroth

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Wartmannsroth dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Wartmannsroth, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Wartmannsroth haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Wartmannsroth eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Wartmannsroth heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Wartmannsroth und ermächtigt das Standesamt in Wartmannsroth, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Wartmannsroth besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Wartmannsroth
Hauptstr. 15
97797 Wartmannsroth

Webseite:

www.

Email:

bitte telefonisch erfragen

Telefon:

09737/9102-0

Fax:

09737/9102-22

Öffnungszeiten:


Geburten in Wartmannsroth

Jede Geburt eines Kindes in Wartmannsroth muss beim Standesamt Wartmannsroth angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Wartmannsroth geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Wartmannsroth anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Wartmannsroth

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Wartmannsroth beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Wartmannsroth:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag