Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ansbach

Bevor Sie in Ansbach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ansbach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ansbach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ansbach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ansbach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach und ermächtigt das Standesamt in Ansbach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Webseite:

www.

Email:

bitte telefonisch erfragen

Telefon:

0981) 468-3300

Fax:

0981) 468-3319

Öffnungszeiten:


Geburten in Ansbach

Jede Geburt eines Kindes in Ansbach muss beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ansbach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ansbach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Ansbach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag