Standesamt Winnenden - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Winnenden tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Winnenden

Bevor Sie in Winnenden heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Winnenden anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Winnenden

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Winnenden dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Winnenden, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Winnenden haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Winnenden eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Winnenden heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Winnenden und ermächtigt das Standesamt in Winnenden, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Winnenden besuchen: www.Winnenden.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Winnenden
Torstraße 10
71364 Winnenden

Webseite:

www.Winnenden.de

Email:

Rathaus@Winnenden.de

Telefon:

07195/130

Fax:

07195/13400

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr 8:30 - 12:00 und Do 15:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Winnenden

Jede Geburt eines Kindes in Winnenden muss beim Standesamt Winnenden angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Winnenden geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Winnenden anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Winnenden

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Winnenden beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Winnenden:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag