Standesamt Weiding - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Weiding tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Weiding

Bevor Sie in Weiding heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Weiding anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Weiding

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Weiding dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Weiding, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Weiding haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Weiding eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Weiding heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Weiding und ermächtigt das Standesamt in Weiding, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Weiding besuchen: www.weiding.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Weiding
Rathausplatz 1
93495 Weiding

Webseite:

www.weiding.de

Email:

poststelle@weiding.de

Telefon:

09977 - 941121

Fax:

09977 - 941133

Öffnungszeiten:

Mo-Mi 7.30-12.00 & 13.00-16.30 Uhr, Do 7.30-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Fr 7.30-12.30 Uhr


Geburten in Weiding

Jede Geburt eines Kindes in Weiding muss beim Standesamt Weiding angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Weiding geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Weiding anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Weiding

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Weiding beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Weiding:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag