Standesamt Ubstadt-Weiher - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Ubstadt-Weiher tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ubstadt-Weiher

Bevor Sie in Ubstadt-Weiher heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ubstadt-Weiher anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ubstadt-Weiher

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ubstadt-Weiher dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Ubstadt-Weiher, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ubstadt-Weiher haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ubstadt-Weiher eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ubstadt-Weiher heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Ubstadt-Weiher und ermächtigt das Standesamt in Ubstadt-Weiher, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Ubstadt-Weiher besuchen: www.ubstadt-weiher.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Ubstadt-Weiher
Bruchsaler Straße 1-3
76698 Ubstadt-Weiher

Webseite:

www.ubstadt-weiher.de

Email:

gemeinde@ubstadt-weiher.de

Telefon:

07251 617-0

Fax:

07251 617-60

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Mo-Mi 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-19.00 Uhr


Geburten in Ubstadt-Weiher

Jede Geburt eines Kindes in Ubstadt-Weiher muss beim Standesamt Ubstadt-Weiher angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ubstadt-Weiher geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Ubstadt-Weiher anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Ubstadt-Weiher

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ubstadt-Weiher beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Ubstadt-Weiher:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag