Standesamt Schönborn - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schönborn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Arenzhain

Bevor Sie in Arenzhain heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schönborn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Arenzhain

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schönborn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schönborn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Arenzhain haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Arenzhain eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Arenzhain heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schönborn und ermächtigt das Standesamt in Arenzhain, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schönborn besuchen: www.

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schönborn
Kindergartenstr. 2a
03253 Schönborn

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

035326-98116

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Arenzhain

Jede Geburt eines Kindes in Arenzhain muss beim Standesamt Schönborn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Arenzhain geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schönborn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schönborn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Arenzhain beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schönborn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag