Standesamt Ober-Mörlen - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Ober-Mörlen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ober-Mörlen

Bevor Sie in Ober-Mörlen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ober-Mörlen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ober-Mörlen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ober-Mörlen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Ober-Mörlen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ober-Mörlen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ober-Mörlen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ober-Mörlen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Ober-Mörlen und ermächtigt das Standesamt in Ober-Mörlen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Ober-Mörlen besuchen: www.ober-moerlen.info

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Ober-Mörlen
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen

Webseite:

www.ober-moerlen.info

Email:

rathaus@ober-moerlen.info

Telefon:

06002/ 502-0

Fax:

06002/ 502-32

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 15.00-18.00 Uhr


Geburten in Ober-Mörlen

Jede Geburt eines Kindes in Ober-Mörlen muss beim Standesamt Ober-Mörlen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ober-Mörlen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Ober-Mörlen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Ober-Mörlen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ober-Mörlen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Ober-Mörlen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag