Standesamt Neckarsteinach - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neckarsteinach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neckarsteinach

Bevor Sie in Neckarsteinach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neckarsteinach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neckarsteinach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neckarsteinach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neckarsteinach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neckarsteinach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neckarsteinach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neckarsteinach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neckarsteinach und ermächtigt das Standesamt in Neckarsteinach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neckarsteinach besuchen: www.neckarsteinach.de

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neckarsteinach
Hauptstraße 7
69239 Neckarsteinach

Webseite:

www.neckarsteinach.de

Email:

info@neckarsteinach.de

Telefon:

06229/9200-0

Fax:

06229/920019

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14.00-17.00 Uhr


Geburten in Neckarsteinach

Jede Geburt eines Kindes in Neckarsteinach muss beim Standesamt Neckarsteinach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neckarsteinach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neckarsteinach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neckarsteinach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neckarsteinach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neckarsteinach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag