Standesamt Oestrich-Winkel - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Oestrich-Winkel tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Oestrich-Winkel

Bevor Sie in Oestrich-Winkel heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Oestrich-Winkel anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Oestrich-Winkel

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Oestrich-Winkel dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Oestrich-Winkel, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Oestrich-Winkel haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Oestrich-Winkel eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Oestrich-Winkel heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Oestrich-Winkel und ermächtigt das Standesamt in Oestrich-Winkel, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Oestrich-Winkel besuchen: www.oestrich-winkel.de

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Oestrich-Winkel
Paul-Gerhardt-Weg 1
65375 Oestrich-Winkel

Webseite:

www.oestrich-winkel.de

Email:

heidrun.weber@oestrich-winkel.de

Telefon:

992 123

Fax:

992 223

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 15:00-18:00 Uhr


Geburten in Oestrich-Winkel

Jede Geburt eines Kindes in Oestrich-Winkel muss beim Standesamt Oestrich-Winkel angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Oestrich-Winkel geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Oestrich-Winkel anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Oestrich-Winkel

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Oestrich-Winkel beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Oestrich-Winkel:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag