Standesamt Steinau an der Straße - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Steinau an der Straße tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Steinau an der Straße

Bevor Sie in Steinau an der Straße heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Steinau an der Straße anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Steinau an der Straße

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Steinau an der Straße dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Steinau an der Straße, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Steinau an der Straße haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Steinau an der Straße eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Steinau an der Straße heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Steinau an der Straße und ermächtigt das Standesamt in Steinau an der Straße, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Steinau an der Straße besuchen: www.

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Steinau an der Straße
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0 66 63 973 0

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr 9:00-12:00 Uhr


Geburten in Steinau an der Straße

Jede Geburt eines Kindes in Steinau an der Straße muss beim Standesamt Steinau an der Straße angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Steinau an der Straße geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Steinau an der Straße anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Steinau an der Straße

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Steinau an der Straße beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Steinau an der Straße:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag