Standesamt Ribnitz-Damgarten - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Ribnitz-Damgarten tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ribnitz-Damgarten

Bevor Sie in Ribnitz-Damgarten heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ribnitz-Damgarten anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ribnitz-Damgarten

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ribnitz-Damgarten dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Ribnitz-Damgarten, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ribnitz-Damgarten haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ribnitz-Damgarten eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ribnitz-Damgarten heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Ribnitz-Damgarten und ermächtigt das Standesamt in Ribnitz-Damgarten, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Ribnitz-Damgarten besuchen: www.ribnitz-damgarten.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Ribnitz-Damgarten
Im Kloster 12
18311 Ribnitz-Damgarten

Webseite:

www.ribnitz-damgarten.de

Email:

stadt@ribnitz-damgarten.de

Telefon:

03821-810303

Fax:

03821 7112-12

Öffnungszeiten:

Mo, Mi 13:00-16:00 Uhr, Di 9:00-12:30 u 13:00-16:00 Uhr, Do 9:00-12:30 u 13:00-18:00 Uhr, Fr 9:00-12:30 Uhr


Geburten in Ribnitz-Damgarten

Jede Geburt eines Kindes in Ribnitz-Damgarten muss beim Standesamt Ribnitz-Damgarten angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ribnitz-Damgarten geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Ribnitz-Damgarten anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Ribnitz-Damgarten

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ribnitz-Damgarten beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Ribnitz-Damgarten:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag