Standesamt Sassnitz - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Sassnitz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Sassnitz

Bevor Sie in Sassnitz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Sassnitz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Sassnitz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Sassnitz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Sassnitz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Sassnitz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Sassnitz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Sassnitz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Sassnitz und ermächtigt das Standesamt in Sassnitz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Sassnitz besuchen: www.sassnitz.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Sassnitz
Hauptstraße 33
18546 Sassnitz

Webseite:

www.sassnitz.de

Email:

standesamt@sassnitz.de

Telefon:

038392-68312

Fax:

038392-22363

Öffnungszeiten:

Mo, Do 9:00-12:00 u 13:00-15:00 Uhr, Di 9:00-12:00 u 13:00-18:00 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr


Geburten in Sassnitz

Jede Geburt eines Kindes in Sassnitz muss beim Standesamt Sassnitz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Sassnitz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Sassnitz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Sassnitz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Sassnitz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Sassnitz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag