Standesamt Schwerin - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schwerin tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schwerin

Bevor Sie in Schwerin heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schwerin anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schwerin

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schwerin dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schwerin, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schwerin haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schwerin eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schwerin heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schwerin und ermächtigt das Standesamt in Schwerin, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schwerin besuchen: www.schwerin.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schwerin
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Webseite:

www.schwerin.de

Email:

standesamt@schwerin.de

Telefon:

0385 545-1690

Fax:

0385 545-1689

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:00 Uhr, Di. 08:00 - 18:00 Uhr, Do. 08:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Schwerin

Jede Geburt eines Kindes in Schwerin muss beim Standesamt Schwerin angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schwerin geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schwerin anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schwerin

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schwerin beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schwerin:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag