Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Langendamm

Bevor Sie in Langendamm heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Langendamm

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Langendamm haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Langendamm eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Langendamm heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) und ermächtigt das Standesamt in Langendamm, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) besuchen: www.nienburg.de

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser)
Marktplatz 1
31582 Nienburg (Weser)

Webseite:

www.nienburg.de

Email:

stadtkontor@nienburg.de

Telefon:

05021 87-555

Fax:

05021 87-303

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Samstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Geburten in Langendamm

Jede Geburt eines Kindes in Langendamm muss beim Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Langendamm geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Langendamm beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt, Sachgebiet Stadtkontor in Nienburg (Weser):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag