Standesamt Steinen - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Steinen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Steinen

Bevor Sie in Steinen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Steinen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Steinen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Steinen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Steinen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Steinen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Steinen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Steinen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Steinen und ermächtigt das Standesamt in Steinen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Steinen besuchen: www.steinen.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Steinen
Eisenbahnstraße 31
79585 Steinen

Webseite:

www.steinen.de

Email:

gemeinde@steinen.de

Telefon:

07627 9100-36

Fax:

07627 9100-22

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8:00 - 12:00 Uhr, Fr 8:00 - 12:30 Uhr, Mi 14:30 - 18:00 Uhr


Geburten in Steinen

Jede Geburt eines Kindes in Steinen muss beim Standesamt Steinen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Steinen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Steinen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Steinen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Steinen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Steinen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag