Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Gifhorn

Bevor Sie in Gifhorn heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Gifhorn

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Gifhorn haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Gifhorn eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Gifhorn heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn und ermächtigt das Standesamt in Gifhorn, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn besuchen: www.

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

05371 82 317

Fax:

Mo: 08:30 - 12:00 | Di: 08:30 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Do: 08:30 - 12:00 | 14:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00 |

Öffnungszeiten:


Geburten in Gifhorn

Jede Geburt eines Kindes in Gifhorn muss beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Gifhorn geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Gifhorn beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamtsaufsicht des Landkreises in Gifhorn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag