Standesamt Sankt Peter - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Sankt Peter tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in St. Peter

Bevor Sie in St. Peter heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Sankt Peter anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in St. Peter

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Sankt Peter dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Sankt Peter, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im St. Peter haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in St. Peter eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in St. Peter heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Sankt Peter und ermächtigt das Standesamt in St. Peter, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Sankt Peter besuchen: www.st-peter.eu

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Sankt Peter
Klosterhof 12
79271 Sankt Peter

Webseite:

www.st-peter.eu

Email:

gemeinde@st-peter.eu

Telefon:

07660 9102-0

Fax:

07660 9102-44

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 7.30 - 12.00 und Do 13.30 - 18.30 Uhr


Geburten in St. Peter

Jede Geburt eines Kindes in St. Peter muss beim Standesamt Sankt Peter angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in St. Peter geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Sankt Peter anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Sankt Peter

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in St. Peter beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Sankt Peter:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag