Standesamt Reichshof - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Reichshof tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Reichshof

Bevor Sie in Reichshof heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Reichshof anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Reichshof

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Reichshof dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Reichshof, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Reichshof haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Reichshof eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Reichshof heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Reichshof und ermächtigt das Standesamt in Reichshof, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Reichshof besuchen: www.reichshof.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Reichshof
Hauptstr. 12
51580 Reichshof

Webseite:

www.reichshof.de

Email:

info@reichshof.de

Telefon:

02296 801-0

Fax:

02296 801-395

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:30-12:00 und Mo 14:00-18:30 Uhr


Geburten in Reichshof

Jede Geburt eines Kindes in Reichshof muss beim Standesamt Reichshof angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Reichshof geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Reichshof anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Reichshof

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Reichshof beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Reichshof:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag