Standesamt Witten - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Witten tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Witten

Bevor Sie in Witten heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Witten anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Witten

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Witten dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Witten, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Witten haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Witten eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Witten heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Witten und ermächtigt das Standesamt in Witten, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Witten besuchen: www.stadt-witten.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Witten
Ruhrstraße 91
58452 Witten

Webseite:

www.stadt-witten.de

Email:

standesamt@stadt-witten.de

Telefon:

02302-5813401

Fax:

02302-5813499

Öffnungszeiten:

Mo 8:00-13:00 Uhr, Di 8:00-16:00 Uhr, Do 8:00-13:00 und 14:00-16:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr


Geburten in Witten

Jede Geburt eines Kindes in Witten muss beim Standesamt Witten angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Witten geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Witten anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Witten

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Witten beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Witten:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag