Standesamt Stolberg (Rheinland) - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Stolberg (Rheinland) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Stolberg (Rheinland)

Bevor Sie in Stolberg (Rheinland) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Stolberg (Rheinland) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Stolberg (Rheinland)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Stolberg (Rheinland) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Stolberg (Rheinland), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Stolberg (Rheinland) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Stolberg (Rheinland) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Stolberg (Rheinland) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Stolberg (Rheinland) und ermächtigt das Standesamt in Stolberg (Rheinland), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Stolberg (Rheinland) besuchen: www.stolberg.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Stolberg (Rheinland)
Rathausstraße 11
52222 Stolberg (Rheinland)

Webseite:

www.stolberg.de

Email:

info@stolberg.de

Telefon:

02402 / 13-278

Fax:

02402/13-333

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Stolberg (Rheinland)

Jede Geburt eines Kindes in Stolberg (Rheinland) muss beim Standesamt Stolberg (Rheinland) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Stolberg (Rheinland) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Stolberg (Rheinland) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Stolberg (Rheinland)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Stolberg (Rheinland) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Stolberg (Rheinland):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag