Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schloß Holte-Stukenbrock

Bevor Sie in Schloß Holte-Stukenbrock heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schloß Holte-Stukenbrock

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schloß Holte-Stukenbrock haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schloß Holte-Stukenbrock eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schloß Holte-Stukenbrock heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock und ermächtigt das Standesamt in Schloß Holte-Stukenbrock, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock besuchen: www.gt-net.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Webseite:

www.gt-net.de

Email:

schlossholte-stukenbrock@gt-net.de

Telefon:

05207 / 8905-0

Fax:

05207 / 8905-541

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mo, Di 13.30 - 17.30 und Mi, Do 13.30 - 16.00


Geburten in Schloß Holte-Stukenbrock

Jede Geburt eines Kindes in Schloß Holte-Stukenbrock muss beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schloß Holte-Stukenbrock geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schloß Holte-Stukenbrock beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag