Standesamt Rheda-Wiedenbrück - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Rheda-Wiedenbrück tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Rheda-Wiedenbrück

Bevor Sie in Rheda-Wiedenbrück heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Rheda-Wiedenbrück

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Rheda-Wiedenbrück, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Rheda-Wiedenbrück haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Rheda-Wiedenbrück eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Rheda-Wiedenbrück heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Rheda-Wiedenbrück und ermächtigt das Standesamt in Rheda-Wiedenbrück, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Rheda-Wiedenbrück besuchen: www.gt-net.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Rheda-Wiedenbrück
Markt 1
33378 Rheda-Wiedenbrück

Webseite:

www.gt-net.de

Email:

standesamt.rh-wd@gt-net.de

Telefon:

05242 92 72 - 0

Fax:

05242 92 72 -11

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Rheda-Wiedenbrück

Jede Geburt eines Kindes in Rheda-Wiedenbrück muss beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Rheda-Wiedenbrück geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Rheda-Wiedenbrück beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag