Standesamt Schifferstadt - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schifferstadt tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schifferstadt

Bevor Sie in Schifferstadt heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schifferstadt anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schifferstadt

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schifferstadt dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schifferstadt, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schifferstadt haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schifferstadt eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schifferstadt heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schifferstadt und ermächtigt das Standesamt in Schifferstadt, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schifferstadt besuchen: www.schifferstadt.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schifferstadt
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt

Webseite:

www.schifferstadt.de

Email:

j_herrmann@schifferstadt.de

Telefon:

06235 44 - 3 05

Fax:

06235 44 - 1 95

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Schifferstadt

Jede Geburt eines Kindes in Schifferstadt muss beim Standesamt Schifferstadt angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schifferstadt geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schifferstadt anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schifferstadt

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schifferstadt beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schifferstadt:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag