Standesamt Worms - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Worms tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Worms

Bevor Sie in Worms heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Worms anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Worms

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Worms dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Worms, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Worms haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Worms eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Worms heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Worms und ermächtigt das Standesamt in Worms, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Worms besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Worms
Marktplatz 2
67547 Worms

Webseite:

www.

Email:

Kontaktformular auf der Website

Telefon:

06241-8533401

Fax:

06241-8533499

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr


Geburten in Worms

Jede Geburt eines Kindes in Worms muss beim Standesamt Worms angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Worms geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Worms anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Worms

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Worms beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Worms:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag