Standesamt Rot an der Rot - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Rot an der Rot tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Rot an der Rot

Bevor Sie in Rot an der Rot heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Rot an der Rot anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Rot an der Rot

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Rot an der Rot dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Rot an der Rot, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Rot an der Rot haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Rot an der Rot eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Rot an der Rot heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Rot an der Rot und ermächtigt das Standesamt in Rot an der Rot, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Rot an der Rot besuchen: www.rot.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Rot an der Rot
Klosterhof 14
88430 Rot an der Rot

Webseite:

www.rot.de

Email:

rathaus@rot.de

Telefon:

08395/9405-0

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Rot an der Rot

Jede Geburt eines Kindes in Rot an der Rot muss beim Standesamt Rot an der Rot angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Rot an der Rot geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Rot an der Rot anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Rot an der Rot

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Rot an der Rot beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Rot an der Rot:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag