Standesamt Sandersdorf-Brehna - Sachsen-Anhalt

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Sandersdorf-Brehna tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Sandersdorf-Brehna

Bevor Sie in Sandersdorf-Brehna heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Sandersdorf-Brehna anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Sandersdorf-Brehna

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Sandersdorf-Brehna dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Sandersdorf-Brehna, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Sandersdorf-Brehna haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Sandersdorf-Brehna eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Sandersdorf-Brehna heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Sandersdorf-Brehna und ermächtigt das Standesamt in Sandersdorf-Brehna, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Sandersdorf-Brehna besuchen: www.sandersdorf-brehna.de

Bundesland:

Sachsen-Anhalt - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Sandersdorf-Brehna
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Webseite:

www.sandersdorf-brehna.de

Email:

meissner@sandersdorf-brehna.de

Telefon:

03493 801-33

Fax:

03493 801-42

Öffnungszeiten:

Mo 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Di+Do 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 9:00 - 12:00 Uhr


Geburten in Sandersdorf-Brehna

Jede Geburt eines Kindes in Sandersdorf-Brehna muss beim Standesamt Sandersdorf-Brehna angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Sandersdorf-Brehna geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Sandersdorf-Brehna anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Sandersdorf-Brehna

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Sandersdorf-Brehna beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Sandersdorf-Brehna:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag