Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Hof

Bevor Sie in Hof heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Hof

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Hof haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Hof eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Hof heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof und ermächtigt das Standesamt in Hof, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof
Schaumbergstraße 14
95032 Hof

Webseite:

www.

Email:

bitte telefonisch erfragen

Telefon:

(09281) 57-248

Fax:

(09281) 57-470

Öffnungszeiten:


Geburten in Hof

Jede Geburt eines Kindes in Hof muss beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Hof geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Hof beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamtsaufsicht des Landkreises Hof:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag