Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Bad Colberg-Heldburg

Bevor Sie in Bad Colberg-Heldburg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Bad Colberg-Heldburg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Bad Colberg-Heldburg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Bad Colberg-Heldburg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Bad Colberg-Heldburg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg und ermächtigt das Standesamt in Bad Colberg-Heldburg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg besuchen: www.vg-heldburgerunterland.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg
Häfenmarkt 164
98663 Bad Colberg-Heldburg

Webseite:

www.vg-heldburgerunterland.de

Email:

post@vg-heldburgerunterland.de

Telefon:

036871 / 288 0

Fax:

036871 / 288 88

Öffnungszeiten:

Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr


Geburten in Bad Colberg-Heldburg

Jede Geburt eines Kindes in Bad Colberg-Heldburg muss beim Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Bad Colberg-Heldburg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Bad Colberg-Heldburg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland in Bad Colberg-Heldburg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag