Standesamt Raubling - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Raubling tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Raubling

Bevor Sie in Raubling heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Raubling anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Raubling

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Raubling dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Raubling, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Raubling haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Raubling eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Raubling heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Raubling und ermächtigt das Standesamt in Raubling, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Raubling besuchen: www.raubling.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Raubling
Bahnhofstraße 31
83064 Raubling

Webseite:

www.raubling.de

Email:

info@raubling.de

Telefon:

0 80 35 / 87 05-0

Fax:

0 80 35 / 17 29

Öffnungszeiten:

Mo - Fr: 8.00 - 12.00 Uhr; Do: 14.00 - 18.15 Uhr


Geburten in Raubling

Jede Geburt eines Kindes in Raubling muss beim Standesamt Raubling angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Raubling geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Raubling anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Raubling

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Raubling beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Raubling:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag