Standesamt Thyrnau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Thyrnau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Thyrnau

Bevor Sie in Thyrnau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Thyrnau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Thyrnau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Thyrnau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Thyrnau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Thyrnau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Thyrnau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Thyrnau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Thyrnau und ermächtigt das Standesamt in Thyrnau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Thyrnau besuchen: www.thyrnau.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Thyrnau
Hofmarkstr. 18
94136 Thyrnau

Webseite:

www.thyrnau.de

Email:

info@thyrnau.de

Telefon:

0 85 01 / 91 17 - 0

Fax:

0 85 01 / 91 17 - 37

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00 Uhr - 12:00 & Mo, Di, Do 14:00 - 17:00 Uhr


Geburten in Thyrnau

Jede Geburt eines Kindes in Thyrnau muss beim Standesamt Thyrnau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Thyrnau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Thyrnau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Thyrnau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Thyrnau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Thyrnau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag