Standesamt Syrgenstein - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Syrgenstein tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Syrgenstein

Bevor Sie in Syrgenstein heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Syrgenstein anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Syrgenstein

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Syrgenstein dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Syrgenstein, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Syrgenstein haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Syrgenstein eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Syrgenstein heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Syrgenstein und ermächtigt das Standesamt in Syrgenstein, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Syrgenstein besuchen: www.syrgenstein.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Syrgenstein
Ringstr. 35
89428 Syrgenstein

Webseite:

www.syrgenstein.de

Email:

verwaltung@syrgenstein.de

Telefon:

0 90 77 / 7 09 - 39

Fax:

0 90 77 / 7 09 50

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr


Geburten in Syrgenstein

Jede Geburt eines Kindes in Syrgenstein muss beim Standesamt Syrgenstein angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Syrgenstein geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Syrgenstein anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Syrgenstein

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Syrgenstein beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Syrgenstein:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag