Standesamt Stadtsteinach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Stadtsteinach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Stadtsteinach

Bevor Sie in Stadtsteinach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Stadtsteinach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Stadtsteinach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Stadtsteinach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Stadtsteinach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Stadtsteinach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Stadtsteinach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Stadtsteinach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Stadtsteinach und ermächtigt das Standesamt in Stadtsteinach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Stadtsteinach besuchen: www.stadtsteinach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Stadtsteinach
Marktplatz 8
95346 Stadtsteinach

Webseite:

www.stadtsteinach.de

Email:

poststelle@stadtsteinach.de

Telefon:

0 92 25/95 78-0

Fax:

0 92 25/95 78-32

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 7.30-12.00 & Mo, Di 13.30-16.00 Uhr, Do 13.30-18.00 Uhr


Geburten in Stadtsteinach

Jede Geburt eines Kindes in Stadtsteinach muss beim Standesamt Stadtsteinach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Stadtsteinach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Stadtsteinach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Stadtsteinach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Stadtsteinach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Stadtsteinach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag