Standesamt Söchtenau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Söchtenau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Söchtenau

Bevor Sie in Söchtenau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Söchtenau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Söchtenau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Söchtenau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Söchtenau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Söchtenau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Söchtenau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Söchtenau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Söchtenau und ermächtigt das Standesamt in Söchtenau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Söchtenau besuchen: www.soechtenau.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Söchtenau
Dorfplatz 3
83139 Söchtenau

Webseite:

www.soechtenau.de

Email:

info@soechtenau.de

Telefon:

08055) 90 79 0

Fax:

08055) 90 79 10

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr


Geburten in Söchtenau

Jede Geburt eines Kindes in Söchtenau muss beim Standesamt Söchtenau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Söchtenau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Söchtenau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Söchtenau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Söchtenau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Söchtenau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag