Standesamt Wasserburg am Inn - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Wasserburg am Inn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Wasserburg am Inn

Bevor Sie in Wasserburg am Inn heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Wasserburg am Inn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Wasserburg am Inn

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Wasserburg am Inn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Wasserburg am Inn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Wasserburg am Inn haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Wasserburg am Inn eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Wasserburg am Inn heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Wasserburg am Inn und ermächtigt das Standesamt in Wasserburg am Inn, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Wasserburg am Inn besuchen: www.stadt.wasserburg.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Wasserburg am Inn
Marienplatz 2
83512 Wasserburg am Inn

Webseite:

www.stadt.wasserburg.de

Email:

info@stadt.wasserburg.de

Telefon:

08071 105-45

Fax:

08071 105-70

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 bis 12.00 & Mo-Do 14.00 bis 16.00 Uhr


Geburten in Wasserburg am Inn

Jede Geburt eines Kindes in Wasserburg am Inn muss beim Standesamt Wasserburg am Inn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Wasserburg am Inn geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Wasserburg am Inn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Wasserburg am Inn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Wasserburg am Inn beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Wasserburg am Inn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag