Standesamt Schwabmünchen - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schwabmünchen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schwabmünchen

Bevor Sie in Schwabmünchen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schwabmünchen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schwabmünchen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schwabmünchen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schwabmünchen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schwabmünchen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schwabmünchen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schwabmünchen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schwabmünchen und ermächtigt das Standesamt in Schwabmünchen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schwabmünchen besuchen: www.stadt.schwabmuenchen.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schwabmünchen
Fuggerstraße 50
86830 Schwabmünchen

Webseite:

www.stadt.schwabmuenchen.de

Email:

h.schmitz@stadt.schwabmuenchen.de

Telefon:

08232 9633-59

Fax:

08232 9633-1159

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr


Geburten in Schwabmünchen

Jede Geburt eines Kindes in Schwabmünchen muss beim Standesamt Schwabmünchen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schwabmünchen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schwabmünchen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schwabmünchen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schwabmünchen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schwabmünchen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag