Standesamt Tittling - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Tittling tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Tittling

Bevor Sie in Tittling heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Tittling anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Tittling

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Tittling dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Tittling, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Tittling haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Tittling eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Tittling heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Tittling und ermächtigt das Standesamt in Tittling, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Tittling besuchen: www.Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo, Di 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Tittling
Marktplatz 10
94104 Tittling

Webseite:

www.Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo, Di 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Email:

vgtittling@t-online.de

Telefon:

08504/401-0

Fax:

08504/401-20

Öffnungszeiten:


Geburten in Tittling

Jede Geburt eines Kindes in Tittling muss beim Standesamt Tittling angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Tittling geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Tittling anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Tittling

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Tittling beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Tittling:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag