Standesamt Triftern - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Triftern tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Triftern

Bevor Sie in Triftern heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Triftern anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Triftern

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Triftern dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Triftern, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Triftern haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Triftern eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Triftern heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Triftern und ermächtigt das Standesamt in Triftern, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Triftern besuchen: www.triftern.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Triftern
Magistratsstraße 1
84371 Triftern

Webseite:

www.triftern.de

Email:

info@triftern.de

Telefon:

08562/9610-0

Fax:

08562/9610-33

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8 bis 12 & Mo-Do 14 bis 16.30 Uhr


Geburten in Triftern

Jede Geburt eines Kindes in Triftern muss beim Standesamt Triftern angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Triftern geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Triftern anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Triftern

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Triftern beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Triftern:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag