Standesamt Waldkirchen - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Waldkirchen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Waldkirchen

Bevor Sie in Waldkirchen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Waldkirchen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Waldkirchen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Waldkirchen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Waldkirchen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Waldkirchen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Waldkirchen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Waldkirchen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Waldkirchen und ermächtigt das Standesamt in Waldkirchen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Waldkirchen besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Waldkirchen
Rathausplatz 1
94065 Waldkirchen

Webseite:

www.

Email:

bitte telefonisch erfragen

Telefon:

08581/2020

Fax:

08581/20213

Öffnungszeiten:


Geburten in Waldkirchen

Jede Geburt eines Kindes in Waldkirchen muss beim Standesamt Waldkirchen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Waldkirchen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Waldkirchen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Waldkirchen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Waldkirchen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Waldkirchen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag