Standesamt Saaldorf-Surheim - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Saaldorf-Surheim tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Saaldorf-Surheim

Bevor Sie in Saaldorf-Surheim heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Saaldorf-Surheim anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Saaldorf-Surheim

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Saaldorf-Surheim dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Saaldorf-Surheim, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Saaldorf-Surheim haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Saaldorf-Surheim eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Saaldorf-Surheim heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Saaldorf-Surheim und ermächtigt das Standesamt in Saaldorf-Surheim, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Saaldorf-Surheim besuchen: www.saaldorf-surheim.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Saaldorf-Surheim
Moosweg 2
83416 Saaldorf-Surheim

Webseite:

www.saaldorf-surheim.de

Email:

standesamt@saaldorf-surheim.de

Telefon:

08654-6307-15

Fax:

086 54 - 63 07-20

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-12.00 und Do 14.00-18.00 Uhr


Geburten in Saaldorf-Surheim

Jede Geburt eines Kindes in Saaldorf-Surheim muss beim Standesamt Saaldorf-Surheim angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Saaldorf-Surheim geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Saaldorf-Surheim anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Saaldorf-Surheim

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Saaldorf-Surheim beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Saaldorf-Surheim:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag