Ausländerbehörde des Landkreises in Euskirchen - Nordrhein-Westfalen
Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Ausländeramt. Das Ausländerbehörde des Landkreises in Euskirchen beschäftigt sich mit allen Belangen von Ausländern in Euskirchen regelt den Aufenthalt aller in Euskirchen lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Mehr Informationen über Ausländerbehörde des Landkreises in Euskirchen Das Ausländerbehörde des Landkreises in Euskirchen befasst sich unter anderem mit Einbürgerungen, Asylverfahren, Ausländerrechtlichen Grundsatzangelegenheiten, Verwaltungsstreitverfahren, Ausweisungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Abschiebungen, Internationalen Angelegenheiten aber auch Fragen zu Au-Pair-Aufenthalten oder Saisonarbeitern. Das Ausländerbehörde des Landkreises in Euskirchen ist nur für die in Euskirchen registrierten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zuständig und nicht legitimiert, für andere Ausländerbehörden Auskünfte zu erteilen.
Das Schwerpunkt von das Ausländerbehörde des Landkreises in Euskirchen ist die Verwaltung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Euskirchen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies beinhaltet vor allem die Verlängerung und die Erteilung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung. Bundesland: Nordrhein-Westfalen - Deutschland Anschrift: Ausländerbehörde des Landkreises in Euskirchen Webseite: www.kreis-euskirchen.de Email: auslaenderamt@kreis-euskirchen.de Telefon: 02251/15-436 Fax: 02251/15-388 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
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