Sozialamt in Bischoffen - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Sozialamt. Das Sozialamt in Bischoffen hilft Bürger, die in Bischoffen leben in Notlagen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.


Informationen über Sozialamt in Bischoffen

Das Sozialamt in Bischoffen hilft Bürger, die in Bischoffen leben, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen finanziellen Mitteln und aus eigenen Kräften beschaffen können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehören z.B. die Kosten für Wohnung, Stromversorgung oder Lebensmittel.

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst u.a. Leistungen bei Schwangerschaft , Behinderung oder Krankheit.

Sie müssen beim Sozialamt in Bischoffen selbst anfragen, welche besonderen Sozialhilfen Sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus von das Sozialamt beanspruchen können.

Weitere Informationen

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Sozialamt in Bischoffen besuchen: www.bischoffen.de

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Sozialamt in Bischoffen
Schulstraße 23
35649 Bischoffen

Webseite:

www.bischoffen.de

Email:

m.kauss@bischoffen.de

Telefon:

06444-923112

Fax:

06444-923149

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-15:30 Uhr und Do 14-17 Uhr

Im allgemeinen ist das Sozialamt zuständig für:

- Leistungen der Sozialhilfe
Hilfen zur Pflege, Gesundheit und für Menschen mit Behinderungen
Hilfe zum Lebensunterhalt und Altenhilfe - Unterstützung von Senioren
Hilfen für Zuwanderer, Eingliederungshilfe und für Behinderte Menschen im Beruf
Hilfen bei (drohender) Wohnungslosigkeit und bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit
- Leistungen der gemeinsamen Versorgungsverwaltung und für Bildung und Teilhabe
- Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz