Sozialamt des Landkreises in Altena - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Sozialamt. Das Sozialamt des Landkreises in Altena hilft Bürger, die in Altena leben in Notlagen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.


Informationen über Sozialamt des Landkreises in Altena

Das Sozialamt des Landkreises in Altena hilft Bürger, die in Altena leben, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen finanziellen Mitteln und aus eigenen Kräften beschaffen können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehören z.B. die Kosten für Wohnung, Stromversorgung oder Lebensmittel.

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst u.a. Leistungen bei Schwangerschaft , Behinderung oder Krankheit.

Sie müssen beim Sozialamt des Landkreises in Altena selbst anfragen, welche besonderen Sozialhilfen Sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus von das Sozialamt beanspruchen können.

Weitere Informationen

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Sozialamt des Landkreises in Altena besuchen: www.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Sozialamt des Landkreises in Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Webseite:

www.

Email:

Kontaktformular auf der Website

Telefon:

02352 / 966-7121

Fax:

02352 / 96688-7121

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.30 - 12.00 und Do 13.30 - 15.30 Uhr

Im allgemeinen ist das Sozialamt zuständig für:

- Leistungen der Sozialhilfe
Hilfen zur Pflege, Gesundheit und für Menschen mit Behinderungen
Hilfe zum Lebensunterhalt und Altenhilfe - Unterstützung von Senioren
Hilfen für Zuwanderer, Eingliederungshilfe und für Behinderte Menschen im Beruf
Hilfen bei (drohender) Wohnungslosigkeit und bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit
- Leistungen der gemeinsamen Versorgungsverwaltung und für Bildung und Teilhabe
- Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz