Sozialamt in Oberding - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Sozialamt. Das Sozialamt in Oberding hilft Bürger, die in Oberding leben in Notlagen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.


Informationen über Sozialamt in Oberding

Das Sozialamt in Oberding hilft Bürger, die in Oberding leben, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen finanziellen Mitteln und aus eigenen Kräften beschaffen können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehören z.B. die Kosten für Wohnung, Stromversorgung oder Lebensmittel.

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst u.a. Leistungen bei Schwangerschaft , Behinderung oder Krankheit.

Sie müssen beim Sozialamt in Oberding selbst anfragen, welche besonderen Sozialhilfen Sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus von das Sozialamt beanspruchen können.

Weitere Informationen

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Sozialamt in Oberding besuchen: www.vg-oberding.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Sozialamt in Oberding
Tassilostr. 17
85445 Oberding

Webseite:

www.vg-oberding.de

Email:

vg-oberding.de

Telefon:

08122-9701-0

Fax:

08122-9701-40

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 13:00 - 18:00 Uhr

Im allgemeinen ist das Sozialamt zuständig für:

- Leistungen der Sozialhilfe
Hilfen zur Pflege, Gesundheit und für Menschen mit Behinderungen
Hilfe zum Lebensunterhalt und Altenhilfe - Unterstützung von Senioren
Hilfen für Zuwanderer, Eingliederungshilfe und für Behinderte Menschen im Beruf
Hilfen bei (drohender) Wohnungslosigkeit und bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit
- Leistungen der gemeinsamen Versorgungsverwaltung und für Bildung und Teilhabe
- Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz