Standesamt Neumarkt-Sankt Veit - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neumarkt-Sankt Veit tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Niederbergkirchen

Bevor Sie in Niederbergkirchen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Niederbergkirchen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neumarkt-Sankt Veit, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Niederbergkirchen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Niederbergkirchen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Niederbergkirchen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neumarkt-Sankt Veit und ermächtigt das Standesamt in Niederbergkirchen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neumarkt-Sankt Veit besuchen: www.vgnsv.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neumarkt-Sankt Veit
Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

Webseite:

www.vgnsv.de

Email:

info@vgnsv.de

Telefon:

08639 / 9888-13

Fax:

08639 / 9888-613

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Niederbergkirchen

Jede Geburt eines Kindes in Niederbergkirchen muss beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Niederbergkirchen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Niederbergkirchen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neumarkt-Sankt Veit:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag